Da es sich um eine Privatpraxis handelt können alle Leistungen nur über privat Versicherte oder selbst Zahler mit Privatrezept abgerechnet werden.
Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung in der Regel ganz oder zu Ihrem vereinbarten Satz. Eine Garantie für die Übernahme der Kosten durch Ihre Private Krankenversicherung kann ich Ihnen nicht zusichern. Über die Voraussetzungen und Höhe des Zuschusses informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse.